Haimbuchner zu Coronaspaziergängen: „Das Volk schuldet der Regierung keine Rechenschaft“
„Corona-Spaziergänge mögen aus gesundheitspolitischer Sicht unvernünftig sein, aber Demonstrationen sind Demokratie in Bewegung und das Volk schuldet der Regierung weder Vernunft noch Rechenschaft.
Die Menschen haben eben nicht nur Angst vor Corona, sondern auch berechtigte Angst vor der Einschränkung ihrer Freiheit und der Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Existenz“, betont Landeshauptmann – Stellvertreter Dr. Haimbuchner in einer Stellungnahme rund um das Thema “Coronademos und Coronaspaziergänge”.
Dr. Haimbuchner warnt auch vor fadenscheinigen oder unzureichenden Begründungen für etwaige Verbote: „Wenn man eine Demonstration aus gesundheitspolitischen Gründen verbieten möchte, dann soll man das seitens der Behörden auch so kommunizieren und wenn das rechtlich nicht möglich ist, dann hat man das hinzunehmen.
Alles andere wäre der Versuch der Aushöhlung der Demonstrationsfreiheit und damit in letzter Konsequenz die Aushöhlung des Rechtsstaats. So verspielt man leichtfertig das für das Funktionieren eines Rechtsstaates so wichtige Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen“

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Lockdown wird bis 07. Februar 2021 verlängert
Die Regierung hat Sonntagvormittag den weiteren Lockdown-Fahrplan für Österreich verkündet. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat erklärt, dass der Lockdown bis einschließlich 07. Februar 2021 verlängert wird.
Der derzeit geltende Lockdown wird bis 07. Februar 2021 verlängert. Die Abstandsregel wird von einem auf zwei Meter ausgedehnt. Es wird empfohlen, eine FFP2-Maske zu tragen, in gewissen Punkten wird diese verpflichtend. Betriebe werden nochmals aufgefordert das Homeoffice auszuweiten. Ab 08. Februar 2021 wird es einen ersten Schritt zur Lockerung des nun dritten Lockdowns kommen. Dabei berücksichtigt werden auch die Schulen. Für Hotels oder Gastronomiebetriebe wird es noch dauern, bis eine Öffnung wieder möglich sein wird.
Die Bundesregierung hat sich mit Experten dazu beraten, ab dem Zeitpunkt, wo die über 65-Jährigen geimpft sein werden, tritt eine Überlastung der Spitäler wesentlich weniger wahrscheinlich ein, heißt es.
“Bis zum Sommer werden wir wieder zur völligen Normalität zurückkehren können. Zusammengefasst heißt das, wir haben noch zwei oder drei harte Monate vor uns”, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) weiter.“Wir haben eine Perspektive. In wenigen Wochen wird es wärmer, das gefällt dem Virus nicht. Wir werden die vulnerable Gruppe durchgeimpft haben, das gefällt dem Virus nicht”, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), der einmal mehr erklärt, dass die kommenden Wochen die härtesten der ganzen Coronapandemie werden. “Wir sind beim Marathonlauf jetzt auf den letzten 10 Kilometern und die sind die Schwierigsten. Deshalb auch die Vergrößerung des Babyelefanten”, so Anschober weiter.
Verpflichtend gilt das Tragen einer FFP2-Maske in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Handel für den Kundenverkehr. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es die Wahl zwischen dem Tragen einer FFP2-Maske oder dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Kombination mit einem aktuellen Testergebnis.
Die Semesterferien werden in Oberösterreich um eine Woche vorverlegt, um danach mit einer Schulöffnung mitziehen zu können.
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Corona aktuell in Wels
Wels aktuell zur Corona-Ampel-Rot
Die Stadt Wels wurde durch die Corona-Ampel des Bundes auf „Rot“ geschalten. Seit Montag, den 19. November, verzeichnet man 180 bestätigte COVID 19-Infektionen.Zusätzlich befinden sich 157 Personen in Quarantäne. Bei einem Durchschnittsalter von 45,5 Jahren zeigen 70 Prozent der positiv Getesteten Symptome wie Reizhusten, Fieber und Schluckbeschwerden, vorwiegend mit leichtem Verlauf. 30 Prozent bleiben symptomfrei. Auf Grund der Situation werden nun die vorliegenden Maßnahmen des Landes OÖ und des Bundes umgesetzt (siehe Link unten).
Besorgt erklärt dazu Bgm. Dr. Andreas Rabl: „Die Infektionszahlen sind trotz der Einschränkungen des öffentlichen Lebens nicht zurückgegangen, sondern gestiegen. Grund ist, dass sich das öffentliche Leben in den privaten Bereich verlagert hat, dort finden derzeit auch die meisten Infektionen statt. Weitere Einschränkungen könnten diese Dynamik noch verschärfen. Wir konzentrieren unsere Anstrengungen derzeit auf den Schutz von kranken und älteren Personen.“ Aus diesem Grund muss die Stadt Wels nun die am Freitag, den 6. November geplante Stadttheater-Eröffnung mit Maestro Franz Welser-Möst und allen anderen Engagierten absagen. Die weiteren Veranstaltungen, wie z.B. Abonnementkonzerte finden gemäß den aktuellen Sicherheitsvorkehrungen statt. Andererseits erfolgten jüngst auch Veranstaltungsabsagen wie „Rock im Sixpack“ durch Veranstalter selbst oder durch Künstler.
Als weitere Folge der aktuell gültigen COVID-19 Verordnung müssen im Bereich der Gastronomie alle Gäste ihre Daten wie Vor- und Nachnahme, Adresse, Telefonnummer und E-Mail für das Contact-Tracing im Rahmen der Auskunftspflicht leserlich hinterlassen. Letztere stützt sich auf den Paragraf 5 des Epidemie-Gesetzes. Die dem Datenschutz unterliegenden gesammelten Adressen dürfen von den Gastronomen weder weitergegeben, noch veröffentlicht oder gespeichert werden und sind nach vier Wochen ausnahmslos zu löschen.
Dass die Nachverfolgung der Kontakte bei einer infizierten Person nicht immer leicht ist, erklärt sich von selbst. Dr. Peter Franzmayr, Leiter des Krisenstabes in Wels ergänzt dazu: „Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen, insbesondere im Privatbereich, erfordert ständig mehr Personal- und Zeitressourcen. Wir haben die derzeitige Situation noch im Griff, stoßen aber allmählich an unsere Kapazitätsgrenzen.“
Die gleiche Registrierungspflicht wie in der Gastronomie gilt auch für Besucher in sämtlichen Alten- und Pflegeheimen im Land OÖ. Der in Wels schon seit Monaten praktizierte Gesundheitscheck inklusive Fiebermessen ist nun verpflichtend. Pro Tag und Bewohner ist in Wels ein Besuch gestattet, wobei Ausnahmen für palliative betreute und im Sterben liegende Personen gelten. Dazu Gesundheitsreferentin Vzbm.in Silvia Huber: „Absolute Priorität haben weiterhin der Schutz der älteren Menschen sowie das konsequente Contact-Tracing, um die Infektionskette rasch zu durchbrechen.“ Unerfreulicher Weise sind im Haus Neustadt 25 Bewohner infiziert und sechs davon befinden sich im Krankenhaus.
Von den 13 infizierten Mitarbeitern befinden sich alle in Quarantäne. Entsprechend dem für in den Alten- und Pflegeheimen gültigen COVID-19 Stufenplan bedeutet dies „Phase 3: Gefahrenlage einer akuten Pandemiewelle“: Kein Gebäudezugang. Besuche nur ausnahmsweise für palliative Situationen und Seelsorge mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen wie Schutzkleidung usw. in abgetrennten Bereichen. Neuaufnahmen nur in dringenden Fällen.
Für die Welser Einrichtungen ‚Leopold Spitzer‘, ‚Vogelweide-Laahen‘ und ‚Noitzmühle‘ setzte die Stadt Wels Vorsorgemaßnahmen der „Phase 2: Erhöhte Gefahr“ entsprechend dem in OÖ gültigen Stufenplan um. Das bedeutet Besuche nur mit Voranmeldung und vorwiegend in definierten Besuchszonen unter Beachtung der gültigen Sicherheitsstandards. Weiters sind Gemeinschaftsaktivitäten eingeschränkt und externen Dienstleistern wird nur in dringenden Fällen Zutritt gestattet. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme schloss die Stadt Wels die sieben Generationentreffs ab diesen Montag für drei Wochen.
Derzeitige Analysen weisen darauf hin, dass die meisten Ansteckungen im Privatbereich geschehen. In Wels gibt es sogar einen großen und mehrere mittlere Familiencluster. Diese Analysen zeigen auch, dass der öffentliche Bereich, wie Schulen-, Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen, weniger zum Ansteckungsort wird. Vermutlich auch, weil die Sicherheitsstandards mehrheitlich eingehalten werden. Die Welser „Schulampel“ steht auf „Gelb“ und es gibt keine geplanten Einschränkungen bei den Einrichtungen für Kinder.
Weiters gilt es zu erwähnen, dass es Überlegungen gibt – die Dauer einer verordneten Quarantäne – ursprünglich 14 Tage, später reduziert auf 10 Tage – nun eventuell auf 5 Tage zu verringern. Außerdem sind COVID-19 Quarantäne-Bescheide inzwischen auch schon von Gerichten aufgehoben worden. Nach wie vor fahren im Frühverkehr in öffentlichen Verkehrsmitteln viele Menschen vor allem in den Städten dichtgedrängt in die Arbeit und wundern sich, ob sie nicht dabei infiziert wurden?
Die Corona-Agenda ist in Bewegung und wenn die ganze Bevölkerung konstruktiv mitwirkt darf man optimistisch sein.
Weitere Infos, zu den aktuellen Bestimmungen finden Sie hier:
Foto: Stadt Wels Post Views: 507 -
[Covid-19] Teils verpflichtende Tests
- Es ist erlaubt, am 24. und 25. Dezember 2020 Weihnachten mit maximal zehn Personen zu feiern.
- Zu Silvester gilt keine Ausgangsbeschränkung, man darf den Jahreswechsel mit maximal einem anderen Haushalt feiern.
- Für bestimmte Berufsgruppen, die noch definiert werden, sowie für besonders betroffene Regionen wird eine Testpflicht für die zweite Auflage der Massentestung anfang Jänner 2021 beschlossen. Die Berufsgruppen werden noch definiert, die betroffenen Regionen bekanntgegeben.
- Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit, die Maskenpflicht an frequentierten Orten auch im Freien einzuführen.
- Ebenso soll die Maskenpflicht künftig am Arbeitsplatz gelten, dort wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Nach den Beratungen mit den Landeshauptläuten hat die Bundesregierung am späten Freitagabend in einer Presseerklärung die weitere Vorgehensweise zur Coronasituation präsentiert.
“Es gelten nach wie vor Ausgangsbeschränkungen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr und es gilt nach wie vor die Kontaktbeschränkung”, weißt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) anfangs auf die derzeit bereits geltenden Maßnahmen hin. Wie der Bundeskanzer erklärt, erhalten die Bundesländer an frequentierten Plätzen – auch im Freien – die Möglichkeit, die Maskenpflicht einzuführen. Die Maskenpflicht wird auch am Arbeitsplatz eingeführt, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
“Wir haben uns darauf verständigt, dass es am 24. und 25. Dezember 2020 möglich sein soll, das Weihnachtsfest im kleinen Kreis mit zehn Personen maximal zu begehen. Meine dringende Bitte ist, je kleiner der Kreis ist, desto besser. Maximal zehn Personen. Ab dem 26. Dezember 2020 gelten wieder die Beschränkungen, wie sie jetzt auch gelten. Für Silvester, also den 31. Dezember 2020 werden die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, man hat die Möglichkeit auch mit einem anderen Haushalt den Silvesterabend zu verbringen und zu feiern. Aber es bleiben die Kontaktbeschränkungen aufrecht, also maximal zwei Haushalte.
In manchen Ländern gibt es absolute Ausgangssperren, wir versuchen hier einen gewissen Freiraum in diesen Tagen möglich zu machen. Die Bundesregierung wird Berufsgruppen definieren, die sich verpflichtend alle zwei Wochen testen müssen, weil sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt mit vielen Menschen sind, wie Lehrerinnen und Lehrer, Pädagoginnen und Pädagogen, körpernahe Dienstleistungen”, so der Bundeskanzler weiter. Besondere Maßnahmen soll es auch für besonders betroffene Regionen geben, wie sie beispielsweise zuvor unter Quarantäne gestellt wurden.
Dort sollen sich künftig Personen ebenfalls testen lassen können, um sich diese Quarantäne zu ersparen. Die betroffenen Berufsgruppen werden noch definiert, besonders betroffene Regionen werden ebenfalls bis zur nächsten Testreihe bekanntgegeben.
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